zurück zur Übersicht

29.10.2020

Neuer Lockdown Herbst 2020

Stellungnahme der DGP e.V. zur Abwendung erneuter Betriebsschließungen zur Eindämmung der SARS-CoV-2 Pandemie

Donnerstag, 28. Oktober 2020

Sehr geehrter Herr Bundesminister Jens Spahn,

als größter Deutsche Piercing Verband haben unsere Mitglieder im Frühling 2020 aufgrund der behördlich angeordneten Schließungen aller Piercing- und Tattoostudios bereits einen massiven wirtschaftlichen Verlust hinnehmen müssen.
Einige unserer Mitglieder haben aufgrund dieser Maßnahmen Ihren Betrieb für immer schließen müssen.
Nach den aktuellen Verlautbarungen und der uns vorliegenden Informationen müssen wir von einer erneuten Schließung der Piercing- und Tattoostudios ausgehen.

Gern möchten wir an unsere Stellungnahme zum ersten Lockdown erinnern und erneut Argumente gegen eine Schließung von Piercing- und Tattoostudios vorbringen:

Die Schließung sämtlicher Studios hat nicht nur unter den Piercerinnen und Piercern selbst, sondern auch bei Zulieferbetrieben und Herstellern von Schmuck und weiteren zur Dienstleistung benötigten Artikeln zu einem weitgehend vollständigen Umsatzausfall geführt, der sich - trotz der bestehenden Hilfsprogramme für eine große Anzahl der betroffenen Unternehmen als potentiell existenzbedröhend erwiesen hat. Wir sind uns bewusst, dass unsere Branche damit nicht alleinsteht und wir stellen auch die Notwendigkeit der Verschärfung bevorstehender Regelungen nicht in Frage.

In Erwartung weitreichender politischer Entscheidungen unsere gesamte Branche betreffend möchten wir durch unsere Anmerkungen und Empfehlungen verhindern, dass Piercing- und Tattoostudios als durchaus wichtiger Wirtschaftszweig erneut von der Schließung bedroht sind.

Die letzten Monate haben gezeigt, dass unsere Mitglieder fähig und in der Lage sind wirksame Hygienekonzepte sicher umzusetzen. Daher möchten wir darum bitten diese Bemühungen anzuerkennen und Piercing- und Tattoostudios die Durchführung ihrer Dienstleistungen weiterhin zu ermöglichen.

Unsere Bitte möchten wir mit folgenden Ausführungen begründen:

Ein Piercing- und Tattoostudio wird auf einem hohen hygienischen Standard geführt, um Infektionen mit übertragbareren Krankheiten zu verhindern. Piercer und Tätowierer erfüllen seit Jahren hygienische Anforderungen, die mit einem klinischen Standard durchaus vergleichbar sind und im Einzelfall diesen noch übertreffen. Ebenso sind Piercer und Tätowierer geübt im Umgang mit geeigneter Schutzkleidung und in der Lage. diese auch verwendungsgemäß zu nutzen. Dies unterscheidet die Mitarbeiter in Piercing- und Tattoostudio sehr deutlich von Friseurgeschäften.

Die Deutsche Gesellschaft für Piercing hat bereits im Mai 2020 Ihren Mitgliedern Hygienekonzepte sowie einen Corona spezifischen Fragebogen zur Erhebung relevanter Daten zur Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen dienen zur Ergänzung der länderspezifischen Maßnahmen.

Als Maßnahmen im Sinne des Infektions- und Arbeitsschutzes tragen aktuell alle Piercer und Tätowierer entsprechend den Vorgaben des DGP-Hygienekonzeptes für körpernahe Dienstleistung FFP2-Schutzmasken, eine Schutzbrille sowie Schutzbekleidung über der ordnungsgemäß aufbereiteten Arbeitskleidung. Je nach zeitlicher Exposition des Kundentermins gilt das Tragen von FFP2 Masken verpflichtend auch für den Kunden. Somit erfüllen Piercing- und Tattoostudios mit den aktuell angewandten Hygienemaßnahmen die Anforderungen der Hygienekonzepte der Länder weit über deren Anforderungen hinaus.

Der Kundenkontakt wir entsprechend unserer Hygienekonzepte auf das Piercen/ Tätowieren sowie den Schmuckwechsel reduziert. Beratungsgespräche, Terminabsprachen etc. werden telefonisch oder durch die Verwendung anderer Medien durchgeführt.

Begleitpersonen der Kunden ist der Zutritt zu den Betriebsräumen bereits seit Monaten untersagt. So wird sichergestellt, dass sich nur der Kunde sowie der behandelnde Dienstleister zusammen in den Räumlichkeiten aufhalten und zeitliche Exposition bzw. Kontakte jederzeit anhand der Corona Dokumentationsbögen nachverfolgt werden können.

Die Anzahl der Kunden, welche sich in den Betriebsräumen aufhält, wird durch die qm Zahl des Betriebes im Empfangsbereich geregelt. Das stellt sicher, dass Abstände gewahrt werden können und Infektionsrisiken minimiert werden. Alle Piercing- und Tattoostusios arbeiten weitestgehend auf Termin. Dadurch befinden sich immer nur eine sehr überschaubare Anzahl an Kunden in den Betriebs- und Behandlungsräumen.

 

Wir bitten Sie dringend darum unsere Ausführungen bei der aktuellen Anpassung der SARS-CoV-2 Eindämmungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Viele unserer Mitgliedsbetriebe sind kleine Inhabergeführte Unternehmen, die nicht über große finanzielle Rücklagen verfügen. Bei vielen wurden diese Rücklagen, wenn vorhanden, bereits durch den Lockdown im Frühling 2020 - der für einige Betriebe bis zu 10 Wochen gedauert hat - aufgebraucht.
Unsere Brache ist ein wichtiger Baustein der Vielfältigkeit in unserer Gesellschaft und verdient wie viele andere Branchen auch Ihre Unterstützung. Abschließend möchten wir erwähnen, dass ist in den letzten Monaten keine COVID19 Infektionsgeschehen ausgehend von einem Piercing- und Tattoostudio vorkam!

Wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Beratung und Ausarbeitung weiterführender Maßnahmen zur Verfügung.
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und verbleiben mit freundlichen Grüßen,

Ihr DGP Vorstand

Martina Lehnhoff          

Urban Slamal                 

Carolin Stuzmann