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04.10.2010

Annerkannte Sachkunde für Piercing- und Tattoostudios

Momentan werden von vielen Anbietern Sachkundelehrgänge angeboten.

Der EAPP möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass nicht alle angebotenen Lehrgänge auch von den zuständigen Stellen anerkannt werden.

Wer einen solchen Lehrgang absolvieren möchte sollte im Vorfeld bei seinem zuständigen Gesundheitsamt nachfragen ob der angestrebte Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde dort auch anerkannt wird.

Selbstverständlich wird der vom EAPP angebotene "Lehrgang zur Erlangung der Sachkenntnis gemäß §4(3) MPBetreibV für die Instandhaltung von Medizinprodukten im Piercing- und Tattoostudio gemäß dem Rahmenlehrplan der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung DGSV e.V." von den Gesundheitsämtern anerkannt.